Rechtsprechung
LG Darmstadt, 17.11.2020 - 9 O 335/18 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 17.11.2020 - 9 O 335/18
- OLG Frankfurt, 01.12.2021 - 12 U 315/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.07.2015 - IX ZR 197/14
Rechtsanwaltshaftung: Beweiserleichterung für den Ursachenzusammenhang zwischen …
Auszug aus LG Darmstadt, 17.11.2020 - 9 O 335/18
Gibt es nur eine Möglichkeit des Alternativverhaltens für den Beratenden, so streitet der Anscheinsbeweis für ihn (Vermutung beratungsgerechten Verhaltens), bei mehreren objektiv gleich vernünftigen Verhaltensmöglichkeiten, muss der Geschädigte darlegen und beweisen, für welche Möglichkeit er sich entschieden hätte (BGH DStR 09, 1284; NJW 15, 3447).Vorprozessuale Rechtsverfolgungskosten in Form anwaltlichen Zeithonorars können zwar als Schaden grundsätzlich nur bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren erstattet verlangt werden (BGH NJW 15, 3447), im vorliegenden Fall würden jedoch die gesetzlichen Gebühren bei 2.743,43 EUR liegen, legt man den Streitwert des vorliegenden Verfahrens zugrunde.
Grundsätzlich darf der Mandant nur solche vorgerichtliche Aufwendungen für erstattungsfähig halten, die zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH NJW 15, 3447 Rn 55).
- BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84
Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses
Auszug aus LG Darmstadt, 17.11.2020 - 9 O 335/18
Zwischen den Parteien besteht Unsicherheit über das Bestehen eines Rechtsverhältnisses in Bezug auf die Schadensersatzpflicht der Beklagten, das begehrte Feststellungsurteil kann die streitige Frage dem Streit der Parteien endgültig entziehen (vgl. BGH NJW 86, 2507). - OLG Frankfurt, 18.05.2005 - 13 U 77/04
Steuerberaterhaftung: fehlerhafte Beratung im Zusammenhang mit einer unechten …
Auszug aus LG Darmstadt, 17.11.2020 - 9 O 335/18
Außerdem folgt bei Beendigung der Betriebsaufspaltung eine sofortige Betriebsaufgabe, was erhebliche Steuerbelastungen mit sich bringen kann, z. B. im Rahmen der Unternehmensnachfolge, denn es müssen alle stillen Reserven aufgedeckt und versteuert werden (vgl. OLG Frankfurt/M., Urteil vom 18.05.05 - 13 U 77/04, BeckRS 2011, 20438; LG Heilbronn, Urteil vom 10.10.2008 - 5 O 516/06; BeckRS 2012, 16020; Schleswig Holsteinisches OLG DStRE 00, 776, BGH DStR 08, 1306, jew. m.w.N.; PSP München-Online, Dr. V. Bredow/Wiedermann "Betriebsaufspaltung - ein unterschätztes Risikofeld" www.psp.eu).
- OLG Frankfurt, 01.12.2021 - 12 U 315/20
Steuerberaterhaftung: Beratungspflichten bei Begründung einer Betriebsaufspaltung
unter Abänderung des am 17.11.2020 verkündeten Urteils des Landgerichts Darmstadt, Az. 9 O 335/18, die Klage vollumfänglich abzuweisen.